Montag, 15. Mai 2017

Wichtig: Aufbewahrung von Thermopapier-Belegen

Im Rahmen der Aufbewahrungsfrist für Belege, Kassenausdrucke und Geschäftsunterlagen ist zu beachten, dass alle Unterlagen innerhalb der Frist auch jederzeit lesbar sind. Da viele Belege und Kassenausdrucke auf Thermopapier erfolgen, ist unbedingt darauf zu achten, dass diese beispielsweise durch eine Kopie dauerhaft lesbar sind. Thermopapier ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar und könnte die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchhaltung gefährden.