Montag, 8. Mai 2017

Belegeinreichung mit der Steuererklärung

Ab der Steuererklärung 2017 ist dem Finanzamt generell kein Beleg mehr einzureichen. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Belege jederzeit auf Anforderung nachgereicht werden können – sog. „Beleg-Vorhalte-Pflicht“.