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Montag, 8. Mai 2017
Belegeinreichung mit der Steuererklärung
Ab der Steuererklärung 2017 ist dem Finanzamt generell kein Beleg mehr einzureichen. Es muss aber gewährleistet sein, dass die Belege jederzeit auf Anforderung nachgereicht werden können – sog. „Beleg-Vorhalte-Pflicht“.
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