Montag, 2. März 2015

Übergangsregelung Reverse-Charge-Verfahren bei Metalllieferungen

Für die Lieferung von edlen und unedlen Metallen, Selen und Cermets wird es in der Zeit vom 01.10.14 bis 30.06.15 nicht beanstandet, wenn die Altregelung (Versteuerung durch den Liefernden) angewendet wird.