Montag, 16. März 2015

Mindestlohn-Haftung von Generalunternehmern

Dass der Mindestlohn für alle Branchen gilt, ist zwischenzeitlich ausreichend diskutiert worden. Was jedoch eher weniger bekannt ist, ist die Generalunternehmerhaftung. Beaufragt ein Unternehmer ein Subunternehmen zur Auftragserbringung, haftet er selbst für die Einhaltung des Mindestlohns bei den Arbeitnehmern aller Subunternehmer. Dies lässt sich auch vertraglich nicht ausschließen. Eine gezielte Auswahl der Subunternehmer wird daher immer wichtiger.