Montag, 9. März 2015

Pauschalaufteilung von Hotelleistungen

Zur Vereinfachung der Kalkulation wurde nun beschlossen, dass Nebenleistungen einer Zimmervermietung, die mit 19% Ust zu versteuern sind (z.B. Frühstück, Kleidungs-Reinigung, Parkgebühren, Internet- und Telefonnutzung), im Rahmen Pauschalangeboten mit einem pauschalen Satz von 20% des Gesamtpreises angesetzt werden können. Eine Einzelberechnung der Bestandteile ist dann nicht erforderlich.