Dienstag, 3. Februar 2015

Jahressteuergesetz 2015

Ab 01.01.15 gelten unter anderem folgende Änderungen:

 -Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Verwandten zu den Kosten Zuzahlen.

 -Der Maximalbetrag zum Abzug von Beiträgen zur Rentenversorgung (auch Rürup) wurde von 20.000 auf 22.172 Euro erhöht.

 -Bei Betriebsveranstaltungen können dem einzelnen Arbeitnehmer wie bisher 110 Euro zugewendet werden. Die Gesamtkosten der Veranstaltung sind auf alle Mitarbeiter zu verteilen. Dafür wurde die 110-Euro Freigrenze in einen Freibetrag geändert. D.h. dass beim Überschreiten nicht der gesamte Betrag als Lohn besteuert wird, sondern nur der darüber hinausgehende Teil.