Dienstag, 17. Februar 2015

Urteil zum Erbschaftsteuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat das aktuelle Erbschaftsteuergesetz aufgrund Übervorteilung von Betrieben für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bis zum 30.06.16 muss die Regierung ein neues Gesetz erstellen. Da das Urteil aber generell die Begünstigung von kleinen Betrieben zur Sicherung von Arbeitsplätzen als zulässig erachtet, ist davon auszugehen, dass hier auch künftig eine entsprechende Begünstigung vorhanden sein wird.