Montag, 9. Februar 2015

Abzugsfähigkeit Scheidungskosten

Seit dem Jahr 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Zwischenzeitlich sind daran aber erhebliche Zweifel der Finanzgerichte entstanden, da Scheidungen eine existenzbedrohende Situation darstellen und daher „außergewöhnlich“ sind. Das Verfahren liegt nun beim Bundesfinanzhof zur endgültigen Entscheidung vor. Betroffene sollten die Kosten daher entsprechend geltend machen.