Seiten
Startseite
Impressum
Montag, 26. Januar 2015
Unterhalt an Angehörige
Ab 2015 ist für die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers zwingend in der Steuererklärung anzugeben, da sonst der steuerliche Abzug nicht gewährt wird.
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite