Montag, 2. Juni 2014

Kindergeld bei dualer Ausbildung

Der Kindergeldanspruch liegt bei Kindern von 18-24 Jahren vor, wenn es sich in Ausbildung befindet und noch keinen Berufsabschluss hat. Bei einer dualen Ausbildung, die bereits vor endgültigem Abschluss einen Zwischenabschluss verleiht, endet der Kindergeldanspruch bereits mit dem Zwischenabschluss, so das hessische Finanzgericht. Es ist jedoch noch Revision anhängig.