Montag, 16. Juni 2014

Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen bei Umbau/Neubau

Handwerkerleistungen für den eigenen Haushalt sind steuerlich begünstigt. Voraussetzung ist, dass der Haushalt bereits bewohnt wird. Bei Neubauten können also erst Leistungen, die nach dem Einzug ausgeführt werden, berücksichtigt werden. Als Nachweis gelten bspw. die Meldebestätigung, Anmeldung von Telefon, Strom.