Dienstag, 24. Juni 2014

Vorsteuerabzug aus Rechnungen nur bei richtiger Leistungsbeschreibung

Um den Vorsteuerabzug zu erhalten, muss eine konkrete Leistungsbeschreibung vorliegen. Diese muss nicht zwingend in der Rechnung vorhanden sein. Ein eindeutiger Verweis bspw. auf einen Vertrag reicht ebenfalls aus. Die Leistungsbeschreibung muss immer so eindeutig sein, dass eine Mehrfachabrechnung der gleichen Leistung ausgeschlossen ist.