Montag, 26. Mai 2014

Entgelterhöhung alter Minijobs

Seit dem 01.01.13 gilt die 450-Euro-Grenze bei Minijobs. Gleichzeitig wurde die Rentenversicherungspflicht eingeführt, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Nun wurde klargestellt, dass auch für die Erhöhung des Entgelts eines Alt-Minijobs von 400 auf 401-450 Euro zur Rentenversicherungspflicht führt, wenn kein entsprechender Befreiungsantrag gestellt wird.