Montag, 12. Mai 2014

Frühere Einreichung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuerzahlungen

Aufgrund geänderter Arbeitsabläufe und der längeren Einreichungsfristen seit der SEPA-Umstellung, benötigen die Finanzämter eine längere Vorlaufzeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuerzahlungen. Nach offiziellen Angaben, müssen die Anträge mindestens zehn Arbeitstage vor Fälligkeit der Zahlung beim Finanzamt vorliegen, damit die Bearbeitung noch rechtzeitig erfolgen kann. Dies gilt auch für Anträge auf Änderung von Vorauszahlungen.