Montag, 4. November 2013

Eintrag in Branchenverzeichnis kein wirksamer Vertrag

Internet-Branchenverzeichnisse versenden immer wieder Briefe und EMails an Unternehmen, um einen Vertragsabschluss zur kostenpflichtigen Eintragung zu bewirken. Einige dieser Schreiben sind derart undurchsichtig oder täuschend formuliert, dass man mit einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss gar nicht rechnet, wenn man sich das Kleingedruckte nicht anschaut, beispielsweise weil die Überschrift des Formulars lediglich eine "Datenaktualisierung" ankündigt. Vor derartigen Schreiben haben wir bereits mehrfach gewarnt. Mit einem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Entgeltklausel eines derartigen Vertrages nicht wirksam ist, wenn sie derart unauffällig in das Formular eingefügt ist, dass man keine Entgeltlichkeit vermuten würde. Somit können diese Verträge im Nachhinein angefochten werden.