Montag, 18. November 2013

Rechnungsschreibung und Gutschrift

Vor einiger Zeit hatten wir über die seit dem 01.07.2013 geltenden Neuregelungen zur Rechnungsschreibung berichtet. Ein Punkt war hierbei, dass eine (echte) Gutschrift -also eine Rechnungserteilung durch den Leistungsempfänger anstelle des Leistenden- explizit als "Gutschrift" bezeichnet werden muss, damit der Vorsteuerabzug zugelassen wird. Davon abzugrenzen sind reine Rechnungskorrekturen /-Berichtigungen und /-Stornierungen, bei denen es sich aus steuerlicher Sicht nicht um eine Gutschrift handelt. Die Finanzverwaltung hat bei mehreren Anfragen nun klargestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung "Gutschrift" auf derartigen Rechnungen nicht schädlich ist! Die Neuregelung hat lediglich das Ziel, dass eine echte Gutschrift als solche bezeichnet werden MUSS, andere Rechnungen können aber dennoch so bezeichnet werden.