Montag, 11. November 2013

Nachweis innergemeinschaftliche Lieferungen

Für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen wurde nach dem Scheitern der sogenannten Gelangensbestätigung eine neue Zusammenstellung von Nachweismöglichkeiten veröffentlicht. Folgende Unterlagen sind Voraussetzung:
1) Ein Doppel der Rechnung
2) Vereinfachte Gelangensbestätigung mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge und Bezeichnung des Liefergegenstands
- Ort/ Monat des Erhalts der Lieferung
- Datum der Bestätigung, sowie Unterschrift des Abnehmers

Folgende Unterlagen werden alternativ zu Punkt 2) akzeptiert:
- Versendungsbeleg: Nachweis durch Frachtbrief oder Konossement oder...
- Spediteursbescheinigung: Name / Anschrift des Beförderers, Name / Anschrift des Liefernden und des Auftraggebers, Menge und Bezeichnung des Gegenstands, Empfänger der Lieferung und Ort, Monat des Erhalts, Versicherung des Beförderers über die Nachprüfbarkeit des Transports, Unterschrift des Beförderers oder...
- Beförderer-Protokoll: Nachweis durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und lückenloses Transportprotokoll oder...
- Postdienstleisterbescheinigung