Montag, 28. Oktober 2013

Änderungen doppelte Haushaltsführung ab 2014

Mit dem Inkrafttreten des neuen Reisekostenrechts ergeben sich auch Änderungen im Bereich der doppelten Haushaltsführung.
Ab dem 01.01.2014 wird eine doppelte Haushaltsführung nur noch anerkannt, wenn am Lebensmittelpunkt entweder eine eigene Wohnung vorhanden ist, eine Wohnung gemietet wird oder zumindest eine angemessene finanzielle Beteiligung getragen wird.
Die zweite Wohnung am Ort der Tätigkeitsstätte muss aus beruflichen Gründen veranlasst sein.
Ab 2014 gilt eine Höchstgrenze für die Unterkunftskosten von 1.000 Euro im Monat. Weggefallen ist die Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung am Tätigkeitsort.