Montag, 21. Oktober 2013

Befreiung gesetzliche Rentenversicherung für Mitglied Versorgungswerk

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können sich auf Antrag von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Eine Änderung hat nun dazu geführt, dass die Befreiung immer nur für die jeweilige Beschäftigung gilt. Wird der Arbeitgeber oder das Tätigkeitsfeld gewechselt, ist der Antrag erneut zu stellen.