Mittwoch, 10. Juli 2013

Zuschuss des Arbeitnehmers zu betrieblichen Kfz-Kosten

Zahlt der Arbeitnehmer einen Betrag für die private Kfz-Nutzung eines Firmenwagens an den Arbeitgeber, sollte dies durch ein pauschales Nutzungsentgelt erfolgen, um den besten steuerlichen Effekt durch die Minderung des Nutzungswertes zu erreichen. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils. Die teilweise oder vollständige Kostenübernahme für konkrete Kosten stellt im Gegensatz dazu kein Nutzungsentgelt dar. Das pauschale Nutzungsentgelt muss arbeitsvertraglich vereinbart werden.