Dienstag, 30. Juli 2013

Änderungen bei der Rechnungsstellung ab dem 01.07.2013

Ab dem 01.07.2013 sind folgende Texte bzw. Begriffe explizit auf Rechnungen aufzuführen, wenn entsprechende Sachverhalte zugrunde liegen. Ansonsten geht der Vorsteuerabzug verloren.
1. Gutschriften müssen definitiv als "Gutschrift" bezeichnet werden. Achtung: was ist unter einer Gutschrift zu verstehen? Gutschriften sind Rechnungen, die nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger erstellt werden (z.B. oft bei Provisionsabrechnungen). KEINE Gutschriften sind beispielsweise Korrekturen /Minderungen des ursprünglichen Rechnungsbetrags. Hierbei handelt es sich lediglich um eine (Teil-)Korrektur einer bereits vorhandenen Rechnung!
2. Geht die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UstG bzw. Reverse-Charge-Verfahren), muss auf der Rechnung explizit der Text erscheinen "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".