Freitag, 19. Juli 2013

Gefahr: Lohnsteuer - Nachschau

Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetzes wurde Lohnsteuerprüfern eine deutliche Ausweitung ihrer Befugnisse an die Hand gegeben. Lohnsteuerprüfer dürfen nun unangekündigt während der üblichen Geschäftszeiten Betriebsräume betreten und die sofortige Vorlage folgender Unterlagen einfordern: Lohn- und Gehaltsunterlagen, Geschäftspapiere, Geschäftsbücher, Aufzeichnungen, Verträge und Urkunden. Trifft der Prüfer auch Feststellungen für andere Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer u.a.), dürfen diese ebenfalls ausgewertet werden! Durch diese Regelung werden Lohnsteuer-Prüfern stellenweise die Möglichkeiten der Steuerfahndung gegeben, ohne dass eine Untersuchung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens eingeleitet wurde.