Donnerstag, 25. Juli 2013

Verzinsung Investitionsabzugsbetrag

Wird ein Investitionsabzugsbetrag gebildet, ist dieser innerhalb von 3 Jahren aufzulösen. Erfolgt in dieser Zeit nicht die entsprechende Investition, wird der Abzugsbetrag rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Strittig war bisher, ob aufgrund der Änderung der ursprünglichen Steuerbescheide eine Verzinsung des Nachzahlungsbetrages zu erfolgen hatte. In der Literatur ging man bislang davon aus, dass das Unterlassen der Investition ein rückwirkendes Ereignis darstellt, da sich die Investitionsabsicht erst im Laufe der Zeit geändert hat. Damit würde die Verzinsung erst ab diesem Tag erfolgen. Jetzt hat die Bundesregierung mit einem Gesetzeszusatz explizit ausgeschlossen, dass hier ein rückwirkendes Ereignis vorliegt. Somit ist die Nachzahlung von Beginn an zu verzinsen.