Montag, 5. November 2012

Nachweispflichten bei Bewirtungsaufwendungen

Mit einem aktuellen Urteil hat der BFH erneut die strengen Anforderungen an Bewirtungsbelege klargestellt:
Auf dem Beleg müssen neben den immer zu beachtenden Rechnungsbestandteilen noch folgende Angaben enthalten sein: Anlass der Bewirtung, Namen aller Teilnehmer (auch des Gastgebers!).