Mittwoch, 14. November 2012

Umsatzsteuerpflicht bei Ebay-Verkäufen

Höchst Problematisch ist seit jeher die Beurteilung, ob Ebay-Verkäufe aus dem Privatvermögen eine entsprechende Umsatzsteuerpflicht auslösen. Der Bundesfinanzhof hat zwischenzeitlich einige Kriterien hierzu aufgestellt. Nicht umsatzsteuerpflichtig sind Ebay-Verkäufe nur dann, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer bereits ausgeübten Unternehmertätigkeit stehen und wenn sie aus dem Privatvermögen heraus vorgenommen werden.
Die Ebay-Tätigkeit kann jedoch auch zum entstehen einer neuen Unternehmertätigkeit führen, die die Umsatzsteuerpflicht neu begründet. Hierzu ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung notwendig, in die insbesondere Kriterien wie die Nachhaltigkeit und Häufigkeit der Verkäufe und den zeitlichen Zusammenhang zwischen Ein- und Weiterverkauf der Ware, einzubeziehen sind. Selbst wenn durch die Verkäufe eine unternehmerische Tätigkeit entsteht, könnte ggf. noch die Kleinunternehmerregelung dazu führen, dass dennoch keine Umsatzsteuer zu entrichten ist.