Montag, 26. November 2012

Umsatzsteuer bei Lebensmittelspenden an mildtätige Vereinigungen

Grundsätzlich sind Lebensmittelabgaben und -spenden umsatzsteuerpflichigte Wertabgaben. Mit einem aktuellen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen jedoch festgelegt, dass bei der Abgabe von Lebensmitteln, die kurz vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum sind, keine Umsatzsteuer zu entrichten ist, wenn sie an mildtätige Vereinigungen (z.B. die Tafeln) abgegeben werden.