Donnerstag, 25. Oktober 2012

Montagekosten beim Möbelkauf steuerlich berücksichtigen

Der Lohnanteil von Handwerkerleistungen ist seit einigen Jahren auch für den eigenen Haushalt steuerlich begünstigt. Zwischenzeitlich hat das Finanzgericht München bestätigt, dass auch die Kosten für den Aufbau von neuen Möbeln begünstigt ist. Voraussetzung ist, dass die Montagekosten in einer Rechnung gesondert aufgelistet werden und die Rechnung per Banküberweisung beglichen wird.