Montag, 22. Oktober 2012

Nachträgliche Schuldzinsen nach Veräußerung des Vermietungsobjekts

Mit einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass Zinsaufwendungen für Darlehen, die zur Anschaffung eines Mietobjekts verwendet wurden auch nach Veräußerung des Mietobjekts noch als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind. Dies gilt jedoch nur, sofern der Veräußerungserlös vollständig zur Tilgung des Darlehens verwendet oder ein alternatives Mietobjekt angeschafft wurde.