Montag, 26. August 2019

Pflegeheim-Unterbringung der Eltern


Der BFH hat kürzlich entschieden, dass die Übernahme von Pflege- /Seniorenheim-Kosten durch die Kinder bei diesen nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind. Somit ist die Übernahme der Pflegekosten nur in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung bei den Kindern zu berücksichtigen, wenn eine Unterhaltsverpflichtung mangels Vermögen der Eltern besteht.