Montag, 12. August 2019

Einrichtung bei doppelter Haushaltsführung


Bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung ist der Kostenabzug auf 1.000 Euro monatlich begrenzt. Der BFH hat nun entschieden, dass die Begrenzung nicht für Einrichtungsgegenstände gilt, die zur Einrichtung der Wohnung am Beschäftigungsort benötigt werden.