Montag, 19. August 2019

Arbeitsrechtliche Haftung für die Führung des Fahrtenbuchs


Wird einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellt  und dieser entscheidet sich für die Führung eines Fahrtenbuchs zur Ermittlung des steuerpflichtigen Privatanteils, so ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen. Der Arbeitgeber kann bei mangelhafter Ordnungsmäßigkeit von sich aus zur pauschalen 1%-Methode wechseln, um die eigene Haftung einer Nachversteuerung auszuschließen.