Schrittweise wurden die Anforderungen an Kassenaufzeichnungen und Kassensysteme verschärft. Zum 01.01.2020 tritt die nächste Stufe in Kraft.
-Belegausgabepflicht: Kassenbelege müssen immer ausgedruckt und dem Kunden übergeben werden (eine Mitnahmepflicht des Kunden besteht nicht)
-Elektronische Kassen müssen ein zertifiziertes technisches Sicherheitsmodul besitzen, das alle Eingaben vollständige dokumentiert (für Altgeräte besteht eine Übergangsfrist)
-Meldepflicht bei Kassenanschaffung: wird eine Kasse angeschafft, muss dies spätestens einen Monat nach er Anschaffung dem Finanzamt unter Angabe des Systems mitgeteilt werden. Altgeräte müssen bis spätestens 31.01.2020 dem Finanzamt mitgeteilt werden.