Montag, 15. Juli 2019

Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber


Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 18.04.19 zur Konstellation Stellung genommen in der ein Mitarbeiter ein Arbeitszimmer seiner privaten Wohnräume an den Arbeitgeber vermietet. Hier besteht die Gefahr, dass es sich nicht um Einkünfte aus Vermietung, sondern um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn die Vermietung nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.