Montag, 24. Juni 2019

Gleitzonenregelung für sog. Midijobber angepasst


Die Gleitzonenregelung für Lohnbereiche zwischen 450 und 850 Euro bei der der Arbeitnehmer noch nicht die vollen Sozialversicherungsanteile zu tragen hat, wird zum 01.07.2019 angepasst. Zum einen wird die Höchstgrenze auf 1.300 Euro monatlich angehoben, zum anderen wird das Einkommen nun in voller Höhe für den Rentenanspruch berücksichtigt und nicht mehr mit einem reduzierten Anteil.