Montag, 22. Juli 2019

Zuschätzungen trotz ordnungsgemäßer Buchführung


Durch ein neues FG-Urteil besteht neuerdings die Gefahr, dass bei Betriebsprüfungen Zuschätzungen gemacht werden können, obwohl der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht beanstanden kann. Dies kann passieren, wenn der Prüfer eine Geldflussrechnung vornimmt – also die Höhe der betrieblichen und privaten Ausgaben prüft und die Herkunft der Gelder nicht ganz nachvollziehbar sind. Hier kann unter Umständen unterstellt werden, dass trotz korrekter Buchführung Einnahmen nicht angegeben wurden. Insbesondere übliche Kosten der Lebensführung stehen hier immer wieder im Fokus der Prüfer, wenn bspw. Keine Kartenabbuchungen von Lebensmittelgeschäften und gleichzeitig auch keine Barabhebungen in regelmäßigen Abständen erfolgen.