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Montag, 1. April 2019
Privatnutzung von Fahrrädern und EBikes bleibt steuerfrei
Die Privatnutzung muss nicht versteuert werden, wenn keine Einstufung als Kraftfahrzeug (Geschwindigkeiten über 25 Km/h) erfolgt. Sonst gilt die Versteuerung wie bei Elektrofahrzeugen.
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