Montag, 1. April 2019

Privatnutzung von Fahrrädern und EBikes bleibt steuerfrei


Die Privatnutzung muss nicht versteuert werden, wenn keine Einstufung als Kraftfahrzeug (Geschwindigkeiten über 25 Km/h) erfolgt. Sonst gilt die Versteuerung wie bei Elektrofahrzeugen.