Dienstag, 23. April 2019

Kassennachschau nun auch verstärkt in Baden-Württemberg


Anfang 2018 wurde die Kassennachschau als neue Prüfungsvariante der Finanzbehörden eingeführt. Schwerpunkt sind hier die bargeldintensiven Unternehmen. Insbesondere die Gastronomie ist hier ein klassisches Ziel. Besonderheit der Kassennachschau ist, dass hierzu keine vorherige Anmeldung einer Prüfung erfolgen muss, sondern dass ein Prüfer in den Öffnungszeiten unangemeldet eine Prüfung der Kasse und Kassenunterlagen vornehmen kann. Möglich ist hier auch der Übergang zu einer kompletten Betriebsprüfung. Im Jahr 2018 wurden derartige Prüfungen in vielen Regionen Baden-Württembergs kaum oder gar nicht durchgeführt. Dies hat sich seit Beginn 2019 geändert und es finden deutlich mehr unangemeldete Kassennachschauen statt. Die Ordnungsmäßigkeit des Kassenbuchs und die zeitnahe (tägliche) Eintragung der Kasseneinnahmen und –ausgaben gehören zu den Schwerpunkten der Prüfungen und können zu einer Verwerfung der gesamten Buchführung und einer Vollschätzung durch das Finanzamt führen.