Montag, 13. Mai 2019

Jobticket auch für Minijobber zusätzlich möglich


Die seit dem 01.01.2019 geltende Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung von Zuschüssen für Jobtickets an Arbeitnehmer gilt auch für Minijobber. Der Zuschuss ist nicht in die 450 Euro-Grenze einzurechnen, so dass der Betrag zusätzlich ausgezahlt werden kann.