Montag, 20. Mai 2019

Auslandsaufenthalt von Mitarbeitern und Selbstständigen


Hat ein Mitarbeiter oder Selbstständiger einen beruflichen Aufenthalt (auch zu Fortbildungen oder Messen) im EU-Ausland oder der Schweiz, muss zwingend die sogenannte A1 Bescheinigung mitgeführt werden, da dies sonst mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Die Bescheinigung dient der Zuordnung wie der Mitarbeiter versichert ist und muss seit dem 01.01.2019 elektronisch bei der Krankenkassen bzw. von Privatversicherten bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden.