Montag, 25. März 2019

Verschärfung bei den Anforderungen an steuerfreie Gesundheitsförderung


Bis zu 500 Euro im Jahr sind pro Mitarbeiter steuerfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Hier gibt es seit 01.01.19 die Verschärfung, dass die Steuerfreiheit nur dann Eintritt, wenn die Maßnahme/Kurs nach dem Sozialgesetzbuch zertifiziert ist.