Montag, 1. Oktober 2018

Ortsübliche Vergleichsmiete – Zuschlag für möblierte Wohnung


Der BFH hat aktuell entschieden, dass für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nur dann ein Zuschlag für die überlassene Möblierung zu berechnen ist, wenn ein solcher Zuschlag im Mietspiegel oder anhand anderer örtlicher Vergleichswerte ermittelt ist. Ein Zuschlag nur auf Basis der Renditeberechnung oder der Anschaffungskosten des Mobiliars ist somit nicht notwendig.