Montag, 8. Oktober 2018

Baukindergeld seit 18.09.18 verfügbar

Das Baukindergeld ist nun über die KFW abrufbar. Wichtige Eckpunkte: gefördert wird nur das selbstgenutzte Eigenheim, wenn mindestens ein steuerliches Kind im Haushalt ist. Besitzen die Haushaltsmitglieder bereits Wohneigentum (auch vermietetes), dann ist eine Förderung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Förderung abhängig von Einkommen und Anzahl der Kinder. Die Einkommensgrenze wird auf Basis des vorletzten und vorvorletzten Jahres geprüft. Wichtig: generell ist der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug zu stellen. Da das Gesetz rückwirkend ab 01.01.18 gilt, gilt für Fälle bei denen der Einzug vor dem 18.09.18 stattgefunden hat eine Antragsfrist bis zum 31.12.18.