Montag, 17. September 2018

Beim Immobilienkauf sparen

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5% und stellt damit beim Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen einen nicht unerheblichen Kostenanteil dar. Meist wird im Notarvertrag lediglich der Kaufpreis für das gesamte Objekt aufgeführt, was dann in voller Höhe zur Grunderwerbsteuer führt. Dies kann jedoch reduziert werden, wenn im Kaufvertrag Einzelpositionen separat aufgeführt werden. Nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen z.B. das Guthaben der Instandhaltungsrücklage und das übernommene bewegliche Vermögen (Einbauküche, Kaminofen, Sauna, je nach Art und Nutzung auch die PV-Anlage). Wird solches Inventar beispielsweise mit 30.000 Euro beziffert, senkt dies die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg um 1.500 Euro.