Dienstag, 22. Mai 2018

Verfahrensdokumentation bei Datenverarbeitung

Werden geschäftliche Unterlagen nach dem Eingang in Papierform digitalisiert und hinterher vernichtet, schreibt die Finanzverwaltung eine sog. Verfahrens-dokumentation vor. Diese soll den Ablauf und die Systeme beschreiben, die dazu verwendet werden Unterlagen zu digitalisieren, um zu gewährleisten, dass keine Unterlagen verloren gehen bzw. verändert werden. (Revisionssicherheit).