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Montag, 7. Mai 2018
Anleitung zur Kassenprogrammierung aufbewahren
Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist für die Ordnungsmäßigkeit einer elektronischen Kasse zwingend notwendig, dass neben den Bedienungsanleitungen auch eine Dokumentation der Kassenprogrammierungen/Einstellungsänderungen aufzubewahren ist.
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