Montag, 7. Mai 2018

Anleitung zur Kassenprogrammierung aufbewahren

Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist für die Ordnungsmäßigkeit einer elektronischen Kasse zwingend notwendig, dass neben den Bedienungsanleitungen auch eine Dokumentation der Kassenprogrammierungen/Einstellungsänderungen aufzubewahren ist.