Montag, 14. Mai 2018

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Mit 2 neuen Urteilen hat das Bundessozialgericht die Einstufung von Gesellschafter-Geschäftsführern bestätigt. Danach besteht die Sozialversicherungsfreiheit nur noch dann, wenn der Geschäftsführer mindestens 50% der Anteile besitzt oder ausnahmsweise dann, wenn im Gesellschaftsvertrag eine Sperrminorität vorgesehen ist.