Erneut wurde gegen die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten u.a.) Verfassungsbeschwerde eingelegt, da die Grenze dazu führt, dass in den meisten Fällen der Großteil der außergewöhnlichen Belastungen nicht berücksichtigt wird.