Kürzlich hatten wir über das ungünstige Urteil des BFH zum Thema Zuwendungen informiert. Darin wurde festgelegt, dass die auf die Zuwendung zu entrichtende Pauschalsteuer mit in die 35-Euro Grenze, die für den Betriebsausgabenabzug maßgeblich ist, einzuberechnen ist.
Das Bundesfinanzministerium hat nun aber zu Gunsten der Steuerzahler in einem BMF-Schreiben geregelt, dass für die Berechnung der 35-Euro Grenze nur der eigentliche Wert des Geschenks zu berücksichtigen ist und keine Zurechnung der Pauschalsteuer zu erfolgen hat.