Montag, 11. September 2017

Kein Abzug von Kosten für zwei Arbeitszimmer

Die Beschränkung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auf 1.250 Euro kann laut dem BFH nicht erhöht werden, indem an verschiedenen Orten mehrere häusliche Arbeitszimmer eingerichtet werden.