Montag, 21. August 2017

Verzinsung von Steuernachzahlungen bleibt bei 6 %

Die Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf Steuerzahlungen von 6 % ist bereits an der ersten Hürde - dem Finanzgericht Münster gescheitert.
Das Gericht hält die Höhe des Zinssatzes trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus für verfassungsgemäß. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen, so dass das Verfahren weitergeführt werden könnte.